v.l.: Josef Wirtz MdL, Dr. Gerd Hachen MdL
Wer haftet für bergbaubedingte Schäden an der Kanalisation?
(04.07.2011) Die CDU-Landtagsabgeordneten Josef Wirtz (Kreis Düren) und Dr. Gerd Hachen (Kreis Heinsberg) lassen in ihren Bemühungen nicht nach, die Dichtheitsprüfungen privater Kanalanschlüsse bürgerfreundlicher zu regeln. Mithilfe einer kleinen Anfrage an die Landesregierung möchten sie erfahren, ob für tagebaubedingte Schäden privater und öffentlicher Abwasserleitungen Ausnahmeregelungen geplant sind. Konkret geht es dabei um die Frage, ob betroffene Bürger und Kommunen rechtliche Möglichkeiten haben, um finanzielle Belastungen zu vermeiden, für Schäden, die sie nicht zu verantworten haben.
Grund für die Anfrage seien die Befürchtungen vieler Hausbesitzer im rheinischen Revier, dass im Zuge von Dichtheitsprüfungen festgestellte Schäden auf ihre Kosten saniert werden müssen, obwohl nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um bergbaubedingte Setzungen oder Hebungen handelt.
In der Gemeinde Aldenhoven überlagern sich diese Effekte sogar durch die ehemalige Steinkohleförderung und die direkte Nachbarschaft zum Tagebau Inden.
Die beiden Abgeordneten möchten so dabei mitwirken, unnötige Härten für tausende von Grundstückseigentümern und die Kommunen zu verhindern. „Mit einer Antwort der Landesregierung ist in vier bis sechs Wochen zu rechnen“, so Wirtz und Hachen.